KI kennzeichnen – aber wann eigentlich?

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung. Wer jetzt in Panik jedes KI-Bild mit einem Warnhinweis versieht, hat den AI Act missverstanden. Wer gar nichts tut, allerdings auch. Ein Praxisblick aus drei Perspektiven: als Selbstständiger, als Verein – und als jemand, der selbst eine KI-Plattform betreibt.


TL;DR

RolleRelevantKernaufgabe
SelbstständigeBetreiberArt. 50 Abs. 4Deepfakes kennzeichnen, Texte redaktionell verantworten
VereineBetreiberArt. 50 Abs. 4 + Art. 4Zusätzlich: Zuständigkeiten klären, KI-Kompetenz fördern
Eigene KI-ProdukteAnbieterArt. 50 Abs. 1 + 2Interaktionshinweis, technische Markierung, Machbarkeit dokumentieren

Drei Dinge, die in der Debatte meist untergehen:

  • Deepfakes sind nur ein Teil der KI-Bilder. Gemeint sind Bilder, Videos oder Audios, die real wirken und sich auf existierende Personen, Orte, Gegenstände oder Ereignisse beziehen – die also für echt gehalten werden könnten. Eine Comic-Illustration oder eine Pixel-Grafik ist kein Deepfake und muss nicht gekennzeichnet werden.
  • Bei Texten rettet die redaktionelle Verantwortung. Wer einen KI-Entwurf prüft, überarbeitet und unter eigenem Namen verantwortet, muss nicht kennzeichnen.
  • Man wird schneller zum Anbieter, als man denkt. Ein eigener Chatbot auf der Website reicht – auch wenn im Hintergrund fremde Modelle laufen.

Seit Anfang August kursieren zwei Halbwahrheiten parallel. Die eine: „Ab jetzt muss alles gekennzeichnet werden, was mit KI zu tun hat.“ Die andere: „Betrifft eh nur OpenAI und Google.“

Beides ist falsch, und zwar auf eine Art, die in der Praxis Geld oder Glaubwürdigkeit kostet. Der relevante Paragraf ist Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Er ist erstaunlich gut lesbar, aber er unterscheidet sauber zwischen zwei Rollen – und genau diese Unterscheidung entscheidet darüber, was man tun muss.

Die eine Frage, die alles entscheidet: Anbieter oder Betreiber?

Der AI Act kennt zwei Adressaten:

Betreiber (im Gesetzestext: „Betreiber“, oft auch „Deployer“) ist, wer ein KI-System beruflich einsetzt. Wer ChatGPT für Textentwürfe nutzt, Midjourney für Illustrationen, Copilot fürs Programmieren – der ist Betreiber. Das sind die allermeisten von uns.

Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder unter eigenem Namen bereitstellt. Das sind nicht nur OpenAI und Mistral. Das ist auch, wer deren Modelle per API in ein eigenes Produkt einbaut und dieses Produkt unter eigenem Namen veröffentlicht.

Die Pflichten unterscheiden sich erheblich:

BetreiberAnbieter
Interaktionshinweis (Abs. 1)✅ Nutzer müssen wissen, dass sie mit KI reden
Maschinenlesbare Markierung (Abs. 2)✅ Wasserzeichen/Metadaten, soweit technisch machbar
Deepfakes & Texte offenlegen (Abs. 4)✅ sichtbar für Menschen

Der entscheidende Unterschied: Die Anbieter-Markierung nach Abs. 2 läuft technisch im Hintergrund. Die Betreiber-Kennzeichnung nach Abs. 4 muss für Menschen sichtbar sein.


Fall 1: Selbstständige

Ich bin selbstständig als Medienpädagoge tätig, betreibe diese Seite, mache Lightpainting-Projekte, schreibe Texte. Für Leute in einer ähnlichen Lage – Freiberufler, Solo-Selbstständige, kleine Agenturen – gilt: Ihr seid Betreiber. Damit ist nur Absatz 4 relevant. Und der ist deutlich enger, als die Aufregung vermuten lässt.

Bilder: Es geht um Täuschung, nicht um KI

Die Pflicht greift nicht bei KI-Bildern generell, sondern nur bei Deepfakes – und das ist eine deutlich kleinere Teilmenge, als der Alltagsgebrauch des Worts nahelegt.

Gemeint sind Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die existierenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würden. Zwei Bedingungen müssen also zusammenkommen: Realitätsbezug und Täuschungspotenzial. Fehlt eines von beidem, ist es kein Deepfake – egal wie sehr KI im Spiel war.

Das heißt im Umkehrschluss: Die große Mehrheit dessen, was in Blogs, Newslettern und auf Social Media an KI-Bildern kursiert – Illustrationen, Symbolgrafiken, stilisierte Szenen – fällt schlicht nicht unter Absatz 4.

Deepfake, also kennzeichnen:

  • Ein „Foto“ einer Veranstaltung, die so nie stattgefunden hat
  • Ein fotorealistisches Portrait, das wie eine echte Person wirkt – auch wenn die Person erfunden ist
  • Ein realistischer Ort oder ein reales Gebäude, das als tatsächliche Aufnahme präsentiert wird
  • Eine Stimme, die nach einer bestimmten Person klingt

Kein Deepfake, keine Pflicht:

  • Comic-, Fantasy-, Pixel- oder erkennbar stilisierte Illustrationen
  • Abstrakte Grafiken, Icons, Muster, Hintergründe
  • Ein offensichtlich unrealistisches Motiv – ein Einhorn auf einer Rakete beansprucht keine Echtheit
  • Alt-Texte, Bildunterschriften, UI-Beschriftungen (ausdrücklich ausgenommen)

Für Kunst, Satire und Fiktion gibt es eine Sonderregel: Die Transparenzpflicht entfällt nicht ganz, wird aber abgeschwächt – ein dezenter Hinweis reicht, solange er das Werk nicht in seiner Wirkung beeinträchtigt. Ein Lightpainting-Projekt mit KI-Elementen braucht also keinen Warnbalken quer übers Bild.

Texte: Die Ausnahme, die fast alles auffängt

Hier steht die praktisch wichtigste Regel des ganzen Artikels. Die Kennzeichnungspflicht gilt nur für Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren – und sie entfällt, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt.

Im Klartext: Wer einen KI-Entwurf schreiben lässt, ihn liest, überarbeitet, verantwortet und unter eigenem Namen veröffentlicht, muss nicht kennzeichnen. Der Gesetzgeber verlangt kein Label – er verlangt einen Menschen, der geradesteht.

Ebenfalls draußen: Übersetzungen, Rechtschreibkorrektur, Umformulierungen. Das Gesetz nimmt Systeme aus, die eine reine Hilfsfunktion für die Standardredaktion erfüllen oder die Eingabedaten nicht wesentlich verändern.

Kennzeichnungspflichtig wird es, wenn Texte automatisiert und ungeprüft rausgehen – der wöchentliche SEO-Artikel aus der Pipeline, der Newsfeed ohne Redaktion.

Und trotzdem: freiwillig kennzeichnen

Rechtlich müsst ihr in den meisten Fällen nicht. Praktisch spricht viel dafür:

  • Wettbewerbsrecht: Verstöße gegen Transparenzpflichten können nach Auffassung der Wettbewerbszentrale zugleich unlauterer Wettbewerb sein – dann drohen Abmahnungen von Konkurrenten, unabhängig von Behörden.
  • Plattformregeln: Instagram, LinkedIn und YouTube haben eigene Vorgaben, die teils weiter gehen als der AI Act.
  • Auftraggeber: Immer mehr Verträge enthalten KI-Klauseln. Wer sauber dokumentiert, hat es leichter.
  • Glaubwürdigkeit: In dem Moment, in dem KI-Nutzung Normalität ist, wird Offenheit darüber zum Unterscheidungsmerkmal.

Die EU-Kommission stellt dafür ein lizenzfreies Icon-Set bereit – erkennbar, getestet, und man muss sich keine eigene Kennzeichnung ausdenken.


Fall 2: Vereine und gemeinnützige Organisationen

Ich arbeite außerdem beim JFF – Institut für Medienpädagogik in München. Für Organisationen dieser Art – gemeinnützige Vereine, Bildungsträger, Stiftungen – gilt zunächst dasselbe wie für Selbstständige: Ihr seid Betreiber, Absatz 4 ist euer Thema, die redaktionelle Ausnahme greift bei Handreichungen, Newslettern und Publikationen fast immer.

Aber es kommen drei Punkte dazu, die Einzelkämpfer nicht haben.

Erstens: Viele Hände, ein Impressum

Bei einer Solo-Selbstständigen ist die redaktionelle Verantwortung trivial – sie sitzt in einer Person. In einem Verein mit Forschungs- und Praxisabteilung, Honorarkräften, studentischen Hilfskräften und mehreren Standorten ist sie das nicht mehr.

Die Ausnahme in Absatz 4 greift nur, wenn tatsächlich jemand geprüft und verantwortet hat. Das muss man nicht kompliziert regeln, aber man muss es regeln:

  • Wer prüft KI-unterstützte Inhalte vor Veröffentlichung?
  • Wo wird das festgehalten – Kommentar im CMS, Freigabefeld, Redaktionsprotokoll?
  • Was steht in Verträgen mit Freien und Agenturen?

Eine Seite reicht. Aber sie sollte existieren, bevor jemand fragt.

Zweitens: Artikel 4, KI-Kompetenz

Ein Punkt, der in der Kennzeichnungsdebatte untergeht: Organisationen, die KI einsetzen, müssen Maßnahmen zur Förderung von KI-Kompetenz bei ihrem Personal ergreifen. Das ist nach den Änderungen von 2026 milder formuliert als ursprünglich – ein bestimmtes Niveau muss niemand garantieren –, aber es gilt.

Für Bildungsträger ist das inhaltlich vermutlich der leichteste Punkt überhaupt. Man sollte ihn nur auch aufschreiben, statt ihn nur zu leben.

Drittens: Zielgruppe Kinder und Jugendliche

Wer mit Minderjährigen arbeitet, kann sich schlechter auf die Ausnahme „ist doch offensichtlich“ berufen. Der gesetzliche Maßstab ist eine „angemessen informierte, aufmerksame und umsichtige“ Person unter Berücksichtigung der Umstände – und bei Zehnjährigen liegt der anders als bei Fachpublikum. Hinzu kommt Artikel 5, der das Ausnutzen altersbedingter Verletzlichkeiten ausdrücklich verbietet.

Praktisch heißt das: Im Zweifel kennzeichnen, und zwar in einer Sprache, die die Zielgruppe versteht.

Und die Bußgelder?

Der Rahmen liegt bei bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei einem gemeinnützigen Verein wird eine Behörde das verhältnismäßig handhaben. Der realistische Schaden ist ein anderer: Wenn ein Institut, das Medienkompetenz vermittelt, bei der eigenen KI-Transparenz nachlässig ist, ist das inhaltlich peinlicher als jedes Bußgeld.


Fall 3: Wenn man selbst Anbieter wird – das Beispiel ChatGameLab

Und dann gibt es den Fall, in dem man die Seite wechselt, oft ohne es zu merken.

ChatGameLab ist eine Open-Source-Plattform des JFF entwickelt von Florian Metzger-Noel und mir, auf der Jugendliche eigene Chat-Spiele mit KI bauen und dabei verstehen, wie KI funktioniert. Technisch laufen im Hintergrund Modelle von OpenAI und Mistral, angebunden per API.

Der Reflex wäre: Wir nutzen ja nur eine API, also sind wir Betreiber. Der Reflex ist falsch.

Wer ein KI-System unter eigenem Namen bereitstellt, ist Anbieter – auch wenn das Modell von jemand anderem kommt. OpenAI und Mistral sind Anbieter der Modelle. Wer sie in ein eigenes Produkt integriert und dieses veröffentlicht, ist Anbieter des Systems. Die Pflichten der einen decken die der anderen nicht ab.

Das gilt für jede selbstgebaute Chatbot-Integration, jeden KI-Assistenten auf der eigenen Website, jedes „Vibe-Coded“ Tool mit eingebauter KI-Funktion, das man online stellt.

Was daraus folgt

Absatz 1 – Interaktionshinweis, gilt seit 2. August 2026 ohne Übergangsfrist. Nutzer:innen müssen erkennen, dass sie mit KI sprechen, spätestens bei der ersten Interaktion, klar erkennbar und barrierefrei.

Bei einer Plattform namens ChatGameLab, deren erklärter Zweck das Verstehen von KI ist, ist das objektiv offensichtlich – die Ausnahme würde vermutlich greifen. Trotzdem umsetzen, weil Zielgruppe und Bildungsauftrag es verlangen. Und „barrierefrei“ ist bei Sprachein- und -ausgabe ein eigener Arbeitspunkt: Der Hinweis muss auch beim Screenreader ankommen, nicht nur im visuellen UI.

Absatz 2 – maschinenlesbare Markierung. Die Ausgaben sollen technisch als KI-generiert erkennbar sein, per Wasserzeichen oder Metadaten. Entscheidend ist die Formulierung „soweit dies technisch machbar ist“, ausdrücklich unter Berücksichtigung von Implementierungskosten und Stand der Technik.

Bei Bildern ist das machbar – C2PA-Metadaten setzen und beim Komprimieren nicht wegwerfen. Bei reinem Chat-Text ist robustes Watermarking nach heutigem Stand der Technik kaum verfügbar. Für ein Open-Source-Projekt eines gemeinnützigen Vereins ist die Verhältnismäßigkeit ein tragfähiges Argument – aber nur, wenn man sie dokumentiert hat. Eine bis zwei Seiten: Was setzen wir um, was nicht, warum nicht, welcher Stand der Technik, welche Kosten. Das ist der Baustein mit dem besten Aufwand-Nutzen-Verhältnis überhaupt.

Die Frist, die viele übersehen

Der Digital Omnibus hat eine Übergangsregel eingezogen: Für KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt für Absatz 2 eine viermonatige Frist bis zum 2. Dezember 2026. ChatGameLab ist seit Februar 2026 online und fällt darunter.

Wichtig: Diese Frist gilt ausschließlich für Absatz 2. Der Interaktionshinweis nach Absatz 1 und die Deepfake-Kennzeichnung nach Absatz 4 gelten ohne Übergang. Und für neu gestartete Systeme gibt es die Frist nicht.

Der blinde Fleck: Export-Pfade

Der Punkt, den man beim Bauen am ehesten vergisst: Jeder Weg, auf dem Inhalt die Plattform verlässt, braucht die Kennzeichnung. Download-Button, Share-Link, Copy-to-Clipboard, generierte Bilder. Innerhalb der Plattform ist der Kontext klar – ein kopierter Textabschnitt in einer WhatsApp-Gruppe hat keinen Kontext mehr.

Dazu kommt eine Kette, die man nicht selbst kontrolliert: Wer auf ChatGameLab ein eigenes Spiel baut und dessen Inhalte anderswo veröffentlicht, wird selbst zum Betreiber nach Absatz 4. Ein kurzer Hinweis im Editor ist kein rechtlicher Schutzschild, aber gute Praxis – und im Bildungskontext ohnehin der Punkt, um den es geht.


Zusammengefasst

Die drei Fragen, die man sich stellen sollte, in dieser Reihenfolge:

  1. Stelle ich ein KI-System unter eigenem Namen bereit? Wenn ja, bin ich Anbieter, und es gelten Absatz 1 und 2. Das ist die folgenreichste Frage – und die, bei der man sich am leichtesten selbst falsch einordnet.
  2. Könnte jemand meine Inhalte für echt halten? Wenn ja, ist es ein Deepfake und muss offengelegt werden. Wenn nein, ist es einfach ein Bild.
  3. Steht ein Mensch für den Text gerade? Wenn ja, ist die Textkennzeichnung vom Tisch. Wenn nein, sollte man das ohnehin ändern.

Der AI Act verlangt nicht, dass wir jedes KI-Werkzeug beichten. Er verlangt, dass Menschen nicht getäuscht werden und dass jemand für Veröffentlichtes geradesteht. Das ist – von der Bürokratie abgesehen – eine ziemlich vernünftige Anforderung.


Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Zweifelsfällen, insbesondere wenn ihr selbst KI-Systeme anbietet, lohnt sich eine fachliche Prüfung.

Quellen und Weiterlesen

Anmerkung zum Beitragsbild

Ein Einhornroboter betrachtet sich im Spiegel – Glitzer, Regenbogenhorn, Voxel-Optik. Niemand käme auf die Idee, das für eine echte Aufnahme zu halten. Genau deshalb ist dieses Bild kein Deepfake: kein Realitätsbezug, kein Täuschungspotenzial. KI-generiert, unabhängig davon kann man es aber freiwillig kennzeichnen.

Porn-positive media education – impressions from the Porn Film Festival Berlin 2025

I wrote about the Porn Film Festival Berlin for the newspaper merz – Zeitschrift für Medienpädagogik (Journal for Media Education). Since the article appeared in German in the newspaper, I have also published it here in English:

„From 21 to 26 October 2025, the Porn Film Festival Berlin celebrated its twentieth anniversary—spread across three Berlin cinemas. Founded in 2006 by Jürgen Brüning and now directed by Paulita Pappel, the festival has developed into one of the most important international forums for queer, feminist, and experimental pornography. Where other discourses avoid pornography, this festival seeks open engagement—aesthetic, political, and social. What insights can be drawn from the festival for media-educational work with young people?

Diversity of desire – diversity of form

Across 17 short-film programs—from BDSM to animation, from gay to fetish to educational porn shorts—it became clear that pornography can be much more than mere stimulus production. Many films deliberately played with viewing habits: women’s* desire, bodily diversity, aesthetic imagery, and narrative elements were at the forefront. As an attendee, one experienced an atmosphere of openness and mutual respect, making the festival a countermodel to the anonymous click-consumption of mainstream porn.

Discourses on ethics, labor, and visibility

The accompanying Adult Industry Forum deepened the discussion. Panels, workshops, and talks explored what ethical porn production entails: fair working conditions, consent, diversity in front of and behind the camera. Decriminalization of sex work was identified as the most effective way to improve the situation for people working in the porn industry.

Performers reported that self-marketing via platforms such as OnlyFans may offer autonomy but can also lead to constant self-exploitation. Burnout, algorithmic invisibility, and stigmatization remain central challenges.

The labels “feminist” and “ethical” were likewise critically examined. Erika Lust, pioneer of feminist pornography, emphasized that she does not want to be reduced to a label—cinematic quality is equally essential to her, not just moral evaluation. Others noted that such labels also serve as necessary door openers: without them, visibility on restricted platforms and in mainstream media (e.g., through interviews given by Lust and Pappel) would hardly be achievable.

Porn-positive rather than merely sex-positive

The concept of “porn-positive” goes back to Paulita Pappel. She advocates expanding the sex-positive approach to include a porn-positive perspective: not only sexuality but also pornography should be understood as a legitimate form of cultural expression. Being porn-positive does not mean approving of all porn; it means advocating for differentiation, education, and self-determination—and opposing shame, fear, and the tabooing of explicit sexuality.

Here, pornography is understood not as a threat but as a learning space: a site where fantasies are negotiated and social norms made visible.

Media-educational relevance

For media pedagogy, the impulses offered by the festival raise an urgent question: How can young people be accompanied in a digital culture saturated with pornographic content without pathologizing them or resorting to moral panic?

Most young people today first encounter mass-produced, non-ethical pornography—and almost never nuanced portrayals of sexuality. The festival demonstrated that different aesthetics and approaches are possible. However, the films shown at the festival are mostly behind paywalls.

Several voices therefore suggested considering publicly funded forms of pornographic education: if pornography is already part of media socialization, should at least talking about it not be permissible? A reflective engagement—for example within school-based media education—could help young people consciously recognize criteria such as consent, diversity, and production ethics.

Conclusion

The Porn Film Festival Berlin 2025 demonstrated that pornography, understood as a cultural practice, is a relevant subject for media education. Those who simply forbid or ignore pornography leave its interpretation to the algorithms of major platforms. A porn-positive media pedagogy, by contrast, could create spaces where desire, power, consent, and representation can be discussed openly—critically, respectfully, and with a focus on learning.“

Appendix

I also wrote a blog post in German about the article, where I briefly highlight the film Getty Abortions—both as an example of the festival’s variety and for its educational value, showing how emotions shown in abortion-related media (sadness, etc.) can differ from the actual feelings of women (relief, etc.). Find more on it in the german blog post as the film as well as the educational material is in german.

Welche Konsole zu Weihnachten?

Typische Vorweihnachtsfrage:

Kumpel Rüdiger: „Mein 5-12 jähriges Kind wünscht sich ne 👾Konsole zu Weihnachten🎅🏽. Uli, du bist doch der Experte, was sollte es werden“.

Medienpädagogen Mütze🕵️‍♂️ aufgesetzt und los gehts:

„Also Rüdiger, die Switch ist imho für ein 5-12 Jähriges Kind (und Eltern, die gerne bald mal in Mario Kart gegen sie antreten wollen) die beste Option.

Nimm gleich die Oled Variante (minimal besser) oder eine gebraucht mit Zubehör von eBay. Nur keine Lite.

Dazu gleich
👾 zwei extra Joycons (oder zwei zusätzliche große Controller), damit ihr zu viert spielen könnt,
👾 einen USB-C Adapter (nichts anderes ist diese Dockingstation)
👾 eine Tasche, wo alles gut reinpasst.

Sehr cool für die Switch auch Spiele wie Mario Kart, 1,2 Switch, Just Dance, die Labo Sets aus Karton und der Mario Maker.

Spiele, die aktuell steil gehen sind Super Mario Bros Wonder (ab 6) für die ganze Familie (bis zu 4 Spieler) und Zelda Tears of the Kingdom (aber erst ab 12). Und wünsch dir von deinem Kind ein schönes Haus mit Zoo in Minecraft. Noch besser, ihr baut es zusammen! 👨‍👨‍👧‍👧

ODER

Ihr habt oder kauft ein iPad und ein Apple TV, holt euch die Apple Arcade (5 Euro im Monat) und ein paar Controller, die kompatibel sind und habt so viele schöne Spiele. Aber halt nicht Zelda, Mario Kart und co. aber trotzdem Minecraft.

Auch mit dem ähnlichen Google Play Pass, Xbox Game Pass, GameClub oder co. machst du vermutlich nix falsch (hab die aber nicht ausprobiert).

🧐 Nur bitte nicht das Kind alleine „kostenlose“ Spiele am Handy oder Tablet wählen und spielen lassen. Zahlst du nicht, bist du das Produkt. Willst du, dass dein Kind ein Produkt ist? Siehste, Rüdiger. 🥸

Und generell: Gemeinsam spielen. Und nicht nur immer zocken, sondern auch andere Angebote machen, damit der Lebenstank schön voll ist. Und Zeitbudgets pro Woche statt X Minuten pro Tag. Um mehr Hintergrund Infos zu den Themen Games + Zeit, Geld, Geschlechterrollen und co. holst du dir in den kurzweiligen GameLife Elternclips:

Am besten mit den Kids anschauen und gemeinsam diskutieren.

Und dein Kind kommt mit einem Spielewunsch an?

Einfach im Spieleratgeber-NRW spicken.

Alles klar, Rüdiger?“

PS: Warum ich Konsole X oder Spiel Y nicht erwähnt habe? Schreib doch selber was zu in die Kommies.

PPS: Geheimtipp für Bastler: Batocera Emulator auf nem Raspberry Pi mit schickem Retroflag Super Nintendo Case. Da staunt auch der Nachbar. Da passen dann xxxx Spieleklassiker drauf. Und natürlich lädst du da nur die drauf, die du selber hast. Sonst bewegst du dich im dunkelgrauen Bereich.👮

PPPS: Apropos Reisen: Nerds spielen im Zug mit ihrem Switch oder ihrem Emulator und nutzen dabei mittels eines HDMI-USB-C Grabber und der Orion App ihr M-iPad als Premium Bildschirm. Läuft mega!

PPPPS: Noch krassere Nerds haben in Fährschiffen ihr Steamdeck (so ne Art Linux PC in Switch Form) dabei und Bespielen gleich die Bordbildschirme mit emulierten Spielen. Steamdeck ist nice. Laufen viele große PC Spiele drauf, aber man ist trotzdem komplett mobil.

PPPPPS: Sebastian Ring, Michael Gurt, Tina Drechsel von meinem wunderbaren Arbeitgeber JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis haben die wunderbaren Game Life Clips gemacht. Denen kann man gar nicht genug Erfrischungsgetränke als dank dafür kaufen.

PPPPPPS: Rüdiger, ich erwarte dich dann beim #gamesfestival24 2.-4.5.24 im FatCat in München von meinem Projekt ComputerSpielkAdemie. Da gibt es Videospielkultur in all ihren Facetten für groß und klein.

Augmented Reality ist da. PUNKT.

AR (=Erweiterte Realität) ist da, aber nicht für das Sehen, sondern das Hören. Und das wirft Fragen zu gesellschaftlichen Konventionen auf.  

Nein, Augmented Reality ist noch nicht wirklich für das „Sehen“ da (ich bin aber gespannt auf die Apple Vision). 

Aber beim „Hören“ funktioniert AR. Jetzt. 

Denn Kopfhörer mit Geräuschunterdrückung und intelligenten Transparentmodi (wie bei den AirPod Pro 2 mit iOS17) funktionieren einfach dermaßen gut.

Ich gleite durch die Stadt und höre Musik oder einen Podcast. Dann spreche ich jemand (z.B. An der Supermarktkasse) an. Die Kopfhörer erkennen die Konversation und aktivieren automatisch den Transparenzmodus und reduzieren die Lautstärke der Musik. Erst jetzt merke ich, wie laut es eigentlich um mich herum ist. Nach dem kurzen Gespräch wird die Welt wieder leise und ich gleite weiter in der wuseligen, aber (für mich) leisen, Stadt.

Problem: ich finde es (noch) unhöflich, mit Leuten zu sprechen, wenn sie oder ich Kopfhörer in den Ohren haben.
Akustisch kann ich die anderen problemlos verstehen. Aber woher wissen die das?
Mal sehen, wie sich hier die Konventionen in den nächsten Jahren entwickeln. Interessant hierzu der Kommentar „To Quieten the World“ von Alexander Olma/Greg Morris.

Ich kann die AirPod Pro 2 von Apple (für iPhone Nutzer) vorbehaltlos empfehlen. Einfach das beste Gadget, dass ich jemand gekauft habe. Aber wie sieht es mit anderen Geräten aus. Was ist mit Sony/Google/Bose Kopfhörern (auf Android)? Habt ihr Empfehlungen?
Und nehmt ihr die Kopfhörer an der Supermarktkasse raus?

Minetest Bildungsweihnachten 2020

Wie feiert man während Corona gut Weihnachten und erweitert dabei noch seinen Horizont? Das haben sich die Berliner Grünen gefragt und Tobias Thiel und mich gebeten dazu eine Veranstaltung in Minetest (eine Variante des populären Spiels Minecraft) zu veranstalten.
Im Video sieht man, wieviel Spaß wir bei der Aktion hatten. Gebaut haben wir die Welt mit vielen Helfer*innen auf dem Server des Minetest Bildungsnetzwerk.

Schnittstellen von Netzpolitik und aktiver Medienarbeit Politischer Medienbildung und Netzpolitik

Am 11.11.20 habe ich bei der Online Veranstaltung „Politische Medienbildung und Netzpolitik: Urheberrecht, Hassrede, Überwachung” einen Onlinevortrag zum Thema „Schnittstellen von Netzpolitik und aktiver Medienarbeit, Politischer Medienbildung und Netzpolitik“ gehalten.
Mit dabei Rezo, Memes, #wikifueralle, #wellenbrecher das Minetest Hate Speech Labyrinth, Appentwicklung und der Aufruf Kinder und Jugendliche und ihre Lebenswelt ernst zu nehmen.


Die Beschreibung des Vortrags:
Ulrich Tausend gibt in seinem Input einen Überblick über das Verhältnis von Netzpolitik, Medienpädagogik und Kreativer Medienarbeit. Er skizziert zahlreiche Projekte der kreativen Medienarbeit im Kontext netzpolitischer Themen und stellt die Frage nach deren politischer Dimension. Tausend zufolge ermöglichen Projekte an der Schnittstelle von Politischer Bildung und Medienpädagogik eine sowohl netzpolitische als auch pädagogische kreative Medianarbeit. Im Fokus seiner Ausführungen stehen Gemeinsamkeiten und Berührungspunkte von Aktiver Medienarbeit, Netzpolitik und Netzaktivismus sowie deren Umsetzbarkeit in der medienpädagogischen Praxis. Dabei verschwimmen die Grenzen zwischen Netzpolizik, Netzaktivismus und Projektarbeit.

Die gesamte Dokumentation zur Veranstaltung findet sich unter medien.bildung.labor auf der Webseite der FHCHP und steht unter einer cc by 4.0 Lizenz.

#Wellenbrecher

Aus „Das kann doch nicht sein!“
wurde „Wir können etwas tun!“
wurde #Wellenbrecher.
Innerhalb von 24 Stunden wurde das Video mehr als 10.000 mal angeschaut und ging auf Twitter Trending.
Hier sammele ich Material über die Video-Kampagne.

Wellenbrecher Videos

Und auf Instagram.
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